Die Testamentsvollstreckung gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Die Ursachen hierfür sind vielfältiger Art. Zum einen sind die erbrechtlichen Vorgänge durch eine Vielzahl neuer Lebensformen z.B. Patchworkfamilien komplexer geworden, ferner hat sich die Zusammensetzung des zu vererbenden Vermögens in den letzten Jahren ebenfalls weitreichend verändert und zu guter Letzt findet auch bei dem Erblasser/der Erblasserin eine weitreichendere Reflektion darüber, wie es nach dem eigenen Tod weitergehen soll, statt.

Dort, wo Sorge darüber besteht, dass die Erben sich nicht eins sind, eine Aufteilung des Nachlasses nicht reibungslos funktionieren wird oder der aufzuteilende Nachlass viel zu komplex ist für die Erben, kommt die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers als wichtiges erbrechtliches Instrument in Betracht.

Die Testamentsvollstreckung ist im BGB isb. § 2197 bis § 2228 BGB geregelt. Gerne informiere ich Sie in einem Beratungsgespräch persönlich.

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